Wir bieten


Wir erstellen mit Ihrer Hilfe einen individuellen Plan, in dem Ihre Wünsche im Mittelpunkt stehen. Auch sind wir aufgrund unserer vielschichtigen und umfangreichen Berufserfahrung in der Lage, mit Ihnen Wege aus noch so verfahrenen Situationen zu finden. In einer Atmosphäre von gegenseitigem Vertrauen wollen wir Sie fordern und fördern.



Wer übernimmt die Kosten?

Es handelt sich um Leistungen nach § 53ff SGB XII, also um Leistungen der Eingliederungshilfe, für die, nach Prüfung des Einzelfalles, der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig ist.