- Hilfe zum Erhalt oder zur Anmietung von Wohnräumen
- Hilfe zur selbständigen Lebensführung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Unterstützung bei der Durchführung persönlicher Angelegenheiten wie z. B. Behördengänge, Finanzmanagement, Schriftverkehr
- Aufbau und Erhalt von Beziehungen
- Krisenmanagement, Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung
- Entwicklung von Strategien zur Minimierung krankheitsbedingter Einschränkungen
- Maßnahmen der Gesundheitsförderung zur Gestalltung einer selbstbestimmten Lebensführung
Wir erstellen mit Ihrer Hilfe einen individuellen Plan, in
dem Ihre Wünsche im Mittelpunkt stehen.
Auch sind wir aufgrund unserer vielschichtigen und umfangreichen
Berufserfahrung in der Lage, mit Ihnen Wege
aus noch so verfahrenen Situationen zu finden.
In einer Atmosphäre von gegenseitigem Vertrauen wollen
wir Sie fordern und fördern.
Es handelt sich um Leistungen nach § 53ff SGB XII, also
um Leistungen der Eingliederungshilfe, für die, nach Prüfung
des Einzelfalles, der Landschaftsverband Rheinland
als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig ist.